Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 1.4.2000
§ 1 Vertragsgegenstand
1.
Der Vertrag beinhaltet die Erstellung einer Internet-Präsenz sowie dessen anschließende Bereitstellung im Internet auf einen Server von fritz-media-design.de.
2.
Die Erstellung der Internet-Präsenz erfolgt auf der Grundlage der vom Auftraggeber an fritz-media-design.de übermittelten Manuskripte, Texte, Bilder, Grafiken, Zeichnungen, Computerprogrammen, Ton-und Videosequenzen und sonstigen vergleichbaren Materialien. Diese werden von fritz-media-design.de zu einem Konzept umgesetzt. Dieses beinhaltet den Aufbau der vertragsgegenständlichen Internet-Präsenz sowie deren wesentliche Funktionalitäten. Es ist vom Auftraggeber schriftlich freizugeben und wird diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vorbezeichneten Konzept und den jeweils aktuell gültigen "technischen Leistungspaketen" zu dem entsprechenden Tarif.
§ 2 Abnahme der Internet-Präsenz
Nach Umsetzung des in § 1 genannten Konzeptes wird die Internet-Präsenz auf einem Server von fritz-media-design.de bereitgestellt.
fritz-media-design.de setzt den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis. Entspricht die Internet-Präsenz den vertraglichen Vorgaben, so hat der Auftraggeber auf Anforderung von fritz-media-design.de unverzüglich schriftlich deren Abnahme zu erklären. Verweigert der Auftraggeber die Erklärung der Abnahme unberechtigterweise oder erklärt er die Abnahme nicht nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist, so kann fritz-media-design.de den Zugang zu der vertragsgegenständlichen Internet-Präsenz sperren. Ferner kann fritz-media-design.de in diesen Fällen gemäß § 641 a BGB vorgehen und unter Mitwirkung des Auftraggebers eine Fertigstellungsbescheinigung erwirken. Wird die Fertigstellungsbescheinigung erteilt, so hat der Auftraggeber fritz-media-design.de die Kosten für die Erstellung der Fertigstellungsbescheinigung zu erstatten.
§ 3 Preise und Zahlungsweise
1.
Mit der Freigabe des Konzeptes durch den Kunden wird ein Abschlag von 25 % der im sich aus dem Auftrag ergebenden Vergütung fällig. Bis einer Auftragshöhe von EURO 2.000 erfolgt die restliche Zahlung mit Endabnahme, spätestens jedoch nach 4 Wochen nach Auftragserteilung. Ab einer Auftragshöhe von EURO 2.000 wird eine Zwischenzahlung von 25 % 6 Wochen nach Auftragserteilung fällig. Die restliche Zahlung ist nach der durch den Kunden erklärten Abnahme der vertragsgegenständlichen Internet-Präsenz zu entrichten, spätestens jedoch nach 4 weiteren Wochen.
2.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 16 %).
3.
Für alle vom Auftraggeber nach der Abnahme gewünschten Änderungen an seiner Internet-Präsenz, die nicht unter die Mängelbehebung fallen, berechnet fritz-media-design.de nach Preisliste.
4.
fritz-media-design.de ist berechtigt, die Bereitstellungspreise "technische Leistungspakete" nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 4 Wochen zu erhöhen. Auf § 4 Satz 2 wird hingewiesen.
5.
Übersteigt der durch den Abruf der Internet-Präsenz verursachte Datenverkehr das vereinbarte Volumen, so berechnet fritz-media-design.de ein weiteres Entgelt von EURO 99,00/Mon. pro weitere angefangene 1000 Mbyte. Übersteigt der Speicherbedarf für
die Internet-Präsenz die vertraglich vereinbarte Kapazität, so berechnet fritz-media-design.de ein weiteres Entgelt von monatlich EURO 10,00 pro weitere 10 MB Festplattenkapazität.
6.
Monatliche Nutzungsentgelte unter EURO 100,00 werden halbjährlich im voraus berechnet. Im Falle einer vorzeitigen
Vertragsbeendigung werden zuviel gezahlte Entgelte zurück erstattet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist fritz-media-design.de
berechtigt, die vertragsgegenständliche Internet-Präsenz für die Dauer des Zahlungsverzuges zu sperren.
7.
Eine Domain muß spätestens 8 Wochen vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Ansonsten werden Gebühren für das
Folgejahr fällig (bei den Top-Level-Domains *.com, *.net, *.org 2 Folgejahre).
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Hinsichtlich der Bereitstellung der Internet-Präsenz wird der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser Teil beginnt mit der Abnahme und kann von jedem Vertragsteil jederzeit schriftlich zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Ist der Auftraggeber mit geänderten Betriebsbedingungen oder Preisen nicht einverstanden, so kann er den vorbezeichneten Vertragsteil innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ankündigung der geänderten Betriebsbedingungen zum Ablauf des Monats schriftlich kündigen, in dem die noch nicht geänderten Bedingungen gelten. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Hinsichtlich der Erstellung der Internet-Präsenz gilt das entsprechende Werkvertragsrecht.
§ 5 Gewährleistung
1.
fritz-media-design.de gewährt, daß die Internet-Präsenz im wesentlichen den vertraglichen Vorgaben entspricht. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht. Für Mängel, die auf Veränderungen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind,
haftet fritz-media-design.de nicht.
2.
Mangels einheitlicher Standards der im Internet verwendeten Web-Browser und der von den Internet-Teilnehmern eingesetzten höchst unterschiedlichen Hardware und Betriebssystemen kann das Erscheinungsbild der Internet-Präsenz in Einzelfällen von
dem durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild abweichen. Für derartig vereinzelte Abweichungen übernimmt fritz-media-design.de keine Haftung.
3.
Etwaige Mängel an der Internet-Präsenz hat der Auftragnehmer unverzüglich nach bekannt werden schriftlich und unter Bekanntgabe der Erscheinungsformen gegenüber fritz-media-design.de anzuzeigen. Weicht die Internet-Präsenz von den vertraglichen
Vorgaben ab und wird dessen Nutzungsmöglichkeit dadurch erheblich gemindert oder aufgehoben, so ist fritz-media-design.de berechtigt und verpflichtet, den Mangel auf eigene Kosten zu beheben. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Erstellungsvergütung entsprechend des Mangels herabsetzen.
4.
Der zu der Internet-Präsenz eingerichtete Zugang kann täglich wegen notwendiger Wartungsarbeiten in der Zeit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr unterbrochen werden. Weitere Betriebsunterbrechungen hat fritz-media-design.de, soweit möglich, in einer angemessenen Frist anzukündigen. Bei Störungen von längerer Dauer hat der Auftraggeber das Recht, nach erfolgloser Anzeige das Nutzungsentgeld entsprechend der Schwere der Störung zu mindern oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
5.
Bezüglich der Erstellung der Internet-Präsenz verjähren die Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers innerhalb von 6 Monaten, gerechnet von der Abnahme an.
§ 6 Nutzungsrechte
1.
Sämtliche Rechte an den von dem Auftraggeber zur Vertragsdurchführung übergebenen einzelnen Inhalten verbleiben beim Auftraggeber. Belieben nach belieben, nach Belieben
2.
Sämtliche Rechte an von fritz-media-design.de zur Durchführung des Vertrages erstellten Konzepten, HTML- oder vergleichbaren Dokumenten, an Software, insbesondere an PHP - ASP - mysql - Active-X - JAVA-Script - Elementen oder dergleichen oder
an sonstigen von fritz-media-design.de zur Verfügung gestellten Inhalten, verbleiben vorbehaltlich der in Satz 2 getroffenen Regelung bei fritz-media-design.de. fritz-media-design.de räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den in Satz 1 bezeichneten Gegenständen ein. Der Auftraggeber hat insbesondere das Recht, diese nach Belieben einzusetzen, um die vertragsgegenständliche Internet-Präsenz auch nach Vertragsende anderweitig zum Abruf im Internet bereitzuhalten und zu vervielfältigen. Von fritz-media-design.de zur Verfügung gestellte Inhalte darf fritz-media-design.de ebenfalls uneingeschränkt
anderweitig einsetzen, soweit der Vertragszweck dadurch nicht gefährdet wird und fritz-media-design.de seine Geheimhaltungspflichten gegenüber dem Auftraggeber nicht verletzt.
3.
Von fritz-media-design.de zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellte Programme und zugehörige Handbücher darf der Auftragnehmer nur entsprechend dem Vertragszweck nutzen. Diesbezüglich räumt fritz-media-design.de dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und auf den Zeitraum der Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht ein. Der Auftraggeber darf die vorbezeichneten Programme insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder zeitlich befristet zur Nutzung überlassen. Nach
Beendigung dieses Vertrages ist der Auftraggeber verpflichtet, ihm überlassene Programme einschließlich der zugehörigen Handbücher an fritz-media-design.de zurückzugeben, die Programme auf seinem Rechner zu löschen und gefertigte Sicherungskopien zu vernichten.
§ 7 Schutzrechte Dritter
1.
Der Auftraggeber haftet dafür, daß sämtliche zur Durchführung dieses Vertrages an fritz-media-design.de übergebenen Konzepte, Dokumente, Datenbankinhalte - und Strukturen und sonstige Inhalte, sowie die vom Auftraggeber gewünschte und verwendete
Domains, usw., frei sind von Schutzrechten Dritter, oder daß der Auftraggeber berechtigt ist, diese Inhalte zur Durchführung dieses Vertrages zu nutzen und insbesondere im Internet zu veröffentlichen, zum Abruf bereitzustellen oder auf sonstige Weise im Internet zu verbreiten. Die Einbeziehung von in Satz 1 bezeichneten Inhalten des Auftraggebers in die vertragsgegenständliche Internet-Präsenz erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Dieser hat fritz-media-design.de von allen
Ansprüchen Dritter, die diese gegen fritz-media-design.de in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter im geltend machen, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung
gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung gegenüber fritz-media-design.de geltend macht. Im Falle seines Verschuldens hat der Auftraggeber sämtliche Schäden, die fritz-media-design.de aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen.
2.
Im Gegenzug haftet fritz-media-design.de gegenüber dem Auftragnehmer dafür, daß die von fritz-media-design.de erstellten Konzepte, HTML-und/oder sonstige Dokumente und Inhalte ebenfalls frei sind von Schutzrechten Dritter. Im Fall der GeltenEUROachung von
diesbezüglichen Schutzrechten durch Dritte hat fritz-media-design.de den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Etwaige Erklärungen gegenüber dem Dritten hat der Auftraggeber in diesem Fall nur nach Absprache und nach Abstimmung mit fritz-media-design.de abzugeben. Ferner hat fritz-media-design.de das Recht, die vertragsgegenständliche Präsenz so verändern, daß keine Schutzrechtsverletzung mehr vorliegt. Der vertragliche Leistungsumfang darf durch die Änderung nur in für den Auftraggeber zumutbare Weise gemindert werden. Im übrigen haftet fritz-media-design.de nur in dem Umfang des § 9.
3.
Werden gegen den Auftraggeber oder fritz-media-design.de Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind die Parteien verpflichtet, sich jeweils unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten. In diesem Fall haben beide Parteien das Recht, von der GeltenEUROachung betroffene Inhalte/Dokumente/Konzepte, usw., zu entfernen oder so zu verändern, daß Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzt werden. Werden diesbezüglich von fritz-media-design.de Änderungen vorgenommen, dürfen die Gestaltung der
Internet-Präsenz oder deren Funktionalitäten nur in einem für den Auftraggeber zumutbarem Umfang beeinträchtigt werden.
4.
An der Domain, die dem Auftraggeber zugewiesen wird, behält der Auftraggeber auch nach Beendigung aller vertraglichen Beziehungen sämtliche Rechte, soweit der betreffende Domain-Name rechtlichen Schutz beanspruchen kann. Der rechtliche
Schutz der dem Auftraggeber zugewiesenen Domain bezieht sich nicht auf von fritz-media-design.de vergebene Unteradressen.
§ 8 Allgemeine Verantwortung des Auftragnehmers für von ihm bereitgestellte Inhalte
1.
Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber fritz-media-design.de die alleinige Haftung dafür, daß von ihm im Rahmen seiner Internet-Präsenz bereitgestellten Inhalte:
a.
nicht gegen Normen des deutschen Strafrechts und/oder gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen und keinen, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, pornographischen,
ehrverletzenden oder vergleichbaren Charakter haben und die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden.
b.
keine Verstöße gegen Schutzrechte Dritter beinhalten, insbesondere keine Urheberrechte oder verwandten Schutzrechte Dritter verletzen und keine Wettbewerbsverstöße beinhalten.
2.
Hat fritz-media-design.de begründete Anhaltspunkte dafür, daß der Auftraggeber in seiner Internet-Präsenz rechtswidrige Inhalte im Sinne der Ziffer 1 bereithält und/oder von seiner Internet-Präsenz aus verbreitet, so ist fritz-media-design.de berechtigt, den Zugang zu der vertragsgegenständlichen Internet-Präsenz zu sperren und/oder deren Verbreitung zu unterbinden.
3.
Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Haftung dafür, daß seine Internet-Präsenz die Kennzeichnungspflichten des § 6 TDG und/oder des § 6 des MDStV erfüllt. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß er die für seine Inhalte verantwortliche Person oder etwaige Vertretungsverhältnisse kenntlich macht. Verantwortliche Person ist derjenige, der abschließend über die bereitzustellenden Inhalte entscheidet. Eine Prüfung durch fritz-media-design.de erfolgt nicht.
4.
Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Haftung dafür, daß die von seiner Internet-Präsenz ausgehenden Verweise nicht auf Inhalte Dritter im Sinne von Ziffer 1 verweisen und daß er befugt ist, den Zugriff auf Inhalte Dritter von seiner
Internet-Präsenz aus zu ermöglichen.
§ 9 Haftungsbegrenzungen
1.
Uneingeschränkt haftet fritz-media-design.de gegenüber dem Auftraggeber nur für Körperschäden, für Schäden, die dem Auftraggeber auf Grund des Fehlens zugesicherter Eigenschaften entstehen, und für Schäden, die fritz-media-design.de vorsätzlich oder grob fahrlässig oder dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursacht haben. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf leichter Fahrlässigkeit der vorbezeichneten Personen beruhen, und mit deren Eintritt die Vertragsparteien bei Vertragsschluß
vernünftiger Weise zu rechnen hatten, ist die Haftung von fritz-media-design.de auf maximal das Zweifache des Auftragswertes, bezogen auf die Erstellungskosten begrenzt.
2.
fritz-media-design.de haftet nicht dafür, daß mit Hilfe der Internet-Präsenz bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
3.
Sofern fritz-media-design.de für den Auftraggeber einen Domain-Namen beantragt, haftet fritz-media-design.de nicht dafür, daß diese Domain frei von Rechten Dritter ist.
4.
fritz-media-design.de übernimmt keine Gewähr dafür, daß durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Internet-Präsenz und/oder durch die Übermittlung von Erklärungen in elektronischer Form, z.B. durch e-mails, rechtswirksame Verträge mit Dritten zustande kommen und daß die Übermittlungsart geeignet ist, Nachweise für den Zugang von rechtlich erheblichen Erklärungen zu führen. Insbesondere die Bearbeitung von Bestellungen Dritter, die den Auftraggeber auf elektronischem Wege erreichen, erfolgt ausschließlich auf das Risiko des Auftraggebers.
§ 10 Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, der einen Betrag von mehr als EURO 200,00 ausmacht, so ist fritz-media-design.de berechtigt, den Zugang zu der Internet-Präsenz zu sperren. Die GeltenEUROachung von weiteren Ansprüchen durch fritz-media-design.de bleibt davon unberührt.
§ 11 Geltendes Recht - Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand Kulmbach.
§ 12 Aufrechnung
Gegenüber Forderungen von fritz-media-design.de kann der Auftraggeber grundsätzlich nur mit Forderungen aufrechnen, die Ihren Grund in dieser Vertragsvereinbarung haben. Mit anderen Forderungen kann der Auftraggeber aufrechnen, wenn diese von fritz-media-design.de anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt wurde.
§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des Ganzen Vertrages zur Folge. Vielmehr bleibt der Vertrag als solcher einschließlich seiner übrigen Bestimmungen bestehen.
Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.